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Unangekündigte Kontrollen in Friseursalons und Barbershops

Im März 2024 wurde dem unlauteren Wettbewerb, der unerlaubten Handwerksausübung und der Schwarzarbeit bei Kontrollen in Friseursalons und Barbershops in der Region Stuttgart der Kampf angesagt. Erfahren Sie hier, welche Verstöße festgestellt wurden und was für Konsequenzen das hat.

Über 40 Betriebe kontrolliert

Anfang März führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart gemeinsam mit Mitarbeitenden unserer Handwerkskammer und des Gewerbeamts der Stadt Stuttgart Kontrollen in Betrieben des Friseurhandwerks sowie in Barbershops durch.

Bei den unangekündigten Besuchen wurden über 40 Betriebe im Stadtkreis Stuttgart sowie in den Landkreisen Böblingen, Rems-Murr und Esslingen überprüft und über 100 Beschäftigte befragt. Ziel der Vor-Ort-Kontrollen war das Aufdecken rechtlicher Verstöße – etwa in den Bereichen Mindestlohnregelungen, illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug sowie Handwerks- und Gewerberecht.

Bei Friseurdienstleistungen ist die Rechtslage nach der Handwerksordnung (HwO) nämlich eindeutig: Es gilt die Meisterpflicht. Haare dürfen nur dann geschnitten werden, wenn das Unternehmen offiziell in der Handwerksrolle eingetragen ist und der Betriebsinhaber oder ein angestellter Betriebsleiter den Meisterbrief besitzt oder eine Ausnahmegenehmigung vorweisen kann.

Nur das Schneiden und Pflegen von Bärten, wie es in Barbershops praktiziert wird, ist ohne Meisterqualifikation und Handwerksrolleneintrag erlaubt. Wird hingegen Kopfhaar oberhalb des Brillenbügels geschnitten, handelt es sich um einen Verstoß gegen die HwO und somit um Schwarzarbeit mit dem Tatbestand unerlaubter Handwerksausübung.

Unter den Verstößen leiden die Qualität und das Image des Friseurhandwerks. Und wird die Kopfhaut zum Beispiel beim Färben falsch behandelt, kann es sogar zu gesundheitlichen Schäden der Kundschaft kommen. Außerdem sorgen illegal angebotene Friseurdienstleistungen in Kombination mit Dumpinglöhnen und niedrigen Preisen für eine erhöhte Konkurrenz und einen unfairen Wettbewerb, unter dem besonders die rechtschaffenen Friseursalons im direkten Umfeld leiden.

Häufig wurden die Kontrollen von den besuchten Betriebsinhabern daher positiv kommentiert: Es sei für die Friseurbranche wichtig, gründlich zu kontrollieren und gegen illegale Tätigkeiten vorzugehen.

Schwarzarbeit 2023 in Zahlen

Den großen Stellenwert des Problems der Schwarzarbeit spiegelt die Bußgeldsumme wider, die von den unteren Verwaltungsbehörden für unseren Kammerbezirk im Jahr 2023 festgesetzt wurde.

Insgesamt 47 Bußgeldverfahren im Bereich Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung führten zu einer Bußgeldhöhe von 181.522,75 Euro. Die mit Abstand höchste Bußgeldsumme wurde für Verstöße im Gewerk Bäcker mit 70.794,05 Euro festgesetzt. Es folgen die Gewerke Maler und Lackierer und Zahntechnik mit 52.021,00 Euro und 22.578,50 Euro.

Hinzu kommen 114 Verfahren wegen Betriebsuntersagungen und 629 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.

Das haben die Kontrollen ergeben

Das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrollen bestätigt den hohen Wirkungsgrad der Maßnahme:

  • In zwei Fällen besteht der Verdacht der unerlaubten Beschäftigung ohne entsprechenden Aufenthaltstitel und der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern.
  • In zwei weiteren Fällen gibt es den Verdacht, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten wurden.
  • In vier Fällen wurde die Stundenaufzeichnungspflicht von geringfügig Beschäftigten verletzt.
  • Und in mindestens zwei Fällen wurde gegen die Mindestlohnvorgaben verstoßen.

Auch handwerks- und gewerberechtliche Verstöße konnten aufgedeckt werden:

  • In mehreren Barbershops, die nicht ordnungsgemäß in unserer Handwerksrolle eingetragen sind, wurden Haare geschnitten. Somit wurde in mehreren Fällen unerlaubte Handwerksausübung festgestellt.
  • In mehreren Unternehmen waren die Betriebsinhaber bzw. die als Betriebsleiter angestellten Meister nicht anwesend. Das ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Handwerksordnung.

Weitere Maßnahmen, die zum Beispiel in Ermittlungsverfahren, Bußgeldstrafen oder Betriebsuntersagungen enden können, werden nun gemeinsam mit den zuständigen unteren Verwaltungsbehörden in die Wege geleitet.

Schwarzarbeit im handwerksrechtlichen Sinne

Schwarzarbeit nach der Handwerksordnung liegt vor, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorliegt.

Wird ein Fall von Schwarzarbeit ermittelt, informieren wir als Kammer die zuständige untere Verwaltungsbehörde. Die konkrete Verfolgung und Ahndung, etwa durch das Untersagen weiterer Arbeiten oder Bußgeldverfahren, ist Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden.

Weitere Informationen

Auch in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) sind kürzlich zwei Beiträge zum Thema Schwarzarbeit im Friseurhandwerk erschienen:

Schwarzarbeit im Friseurhandwerk: Stehen Barbershops zu Recht am Pranger? (5. März 2024)

Forderungskatalog an die Bundesregierung: Schwarzarbeit im Friseurhandwerk verbreiteter denn je (8. Januar 2024)